REACH - Was ist das?

REACH steht für: Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals

REACH ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Sie ist seit 2007 in Kraft und soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherstellen. Sie soll gleichzeitig den freien Verkehr von Chemikalien auf dem Binnenmarkt gewährleisten und Wettbewerbsfähigkeit und Innovation fördern. REACH beruht auf dem Grundsatz, dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender die Verantwortung für ihre Chemikalien übernehmen: Sie müssen sicherstellen, dass Chemikalien, die sie herstellen und in Verkehr bringen, sicher verwendet werden. Die REACH-Verordnung gilt als eines der strengsten Chemikaliengesetze der Welt.
Warum REACH?

REACH baut auf den Erfahrungen des vorherigen Chemikalienrechts auf. Nach altem Recht mussten die Behörden die Sicherheit von Chemikalien prüfen. Über die meisten Chemikalien, nämlich alle, die vor 1981 auf dem europäischen Markt waren, lagen keine systematisch erhobenen Informationen vor. Die Hersteller wurden erst dann verpflichtet fehlende Informationen vorzulegen, wenn eine Stoffbewertung der Behörden Informationslücken nachwies oder Hinweise auf eine Gefährdung von Umwelt oder Gesundheit ergab. Das Verfahren stellte sich als langsam und schwerfällig heraus. Diesen Missstand soll REACH beheben. Die Hersteller und Importeure von Chemikalien müssen nun mit der obligatiorischen Registrierung Daten vorlegen und die von den Stoffen ausgehenden Risiken selbst bewerten. Ohne Registrierung dürfen Chemikalien nicht in Verkehr gebracht werden.

 

1. Registrierung:

Die Kernaufgabe der Hersteller und Importeure von Chemikalien ist, chemische Stoffe zu bewerten und bei der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) zu registrieren. Die Registrierung der Chemikalien erfolgt in drei Phasen. Die erste Phase endete November 2010, die zweite läuft bis November 2013 und die Dritte wird Mitte 2018 abgeschlossen sein.

 

2. Bewertung:

Die Aufgabe der Behörden ist es, die Registrierungen der Unternehmen zu bewerten. 5% aller Registrierungsdossiers werden auf ihre Qualität geprüft. Außerdem bewerten die Behörden ausgewählte Chemikalien auf besonders besorgniserregende Eigenschaften und Risiken für Mensch oder Umwelt. Bei der Stoffbewertung überprüfen die Behörden die Registrierungen und die Stoffsicherheitsbewertungen der verantwortlichen Unternehmen. Sie entscheiden, ob weitere Untersuchungen erforderlich, die von den Unternehmen beschriebenen Risikomanagementmaßnahmen angemessen oder weitere Regulierungsmaßnahmen zum Schutz von Umwelt oder Gesundheit notwendig sind.

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3. Zulassung (Autorisierung)

Mit bestimmten Ausnahmen (z.B. Pestizide) unterliegen chemische Stoffe in der EU keiner Zulassungspflicht. REACH fordert eine Zulassungspflicht für besonders besorgniserregende Stoffe – sogenannte SVHC. Die Zulassungspflicht ist primär ein generelles Verwendungsverbot. Auf Antrag, kann die ECHA eine Zulassung aussprechen. Dazu muss der Antragstellende nachweisen, dass die Risiken der Chemikalie beherrscht werden oder dass der sozioökonomische Nutzen der Verwendung größer als das Risiko ist. Es gibt auch die Möglichkeit, die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendungen von Chemikalien zu verbieten oder einzuschränken. Eine solche Regelung heißt „Beschränkung“.

Zulassung bedeutet die im Einzelfall geregelte Erlaubnis, in einer bestimmten Art und Weise mit einem Stoff oder einer Sache zu verfahren. Sie ist also ein Genehmigungsverfahren.

Mit der Zulassung soll erreicht werden, dass die von besonders besorgniserregenden Stoffen ausgehenden Risiken ausreichend beherrscht werden oder dass diese Stoffe schrittweise durch geeignete Alternativstoffe oder –technologien ersetzt werden, sofern diese wirtschaftlich und technisch tragfähig sind. (Art.55). Über eine Zulassung entscheidet die EU-Kommission. Für die Erstellung eines Antrags auf Zulassung stellt die ECHA einen Leitfaden bereit.

 

4. Beschränkung

Neben dem Zulassungsverfahren existiert auch weiterhin das bewährte Instrument der Beschränkung der Herstellung und Verwendung von Stoffen. Es handelt sich dabei um spezielle Anwendungen, die mit einem hohen Risiko verbunden sind und nicht mehr zugelassen sind oder werden.

 

Verhältnis zwischen Zulassung und Beschränkung

In beiden Verfahren soll künftig eine soziökonomische Analyse in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Diese Analyse soll helfen, ausgewogene Entscheidungen über die Zulassung oder das Verbot bedenklicher Stoffe zu treffen, die gleichermaßen die Risiken eines Stoffes wie auch die wirtschaftlichen und sozialen Folgen einer angestrebten Regulierung bewerten.