Die Bewertung steht für eine Überprüfung des Registrierungsdossiers.

 

Man unterscheidet zwei unterschiedliche  Bewertungsverfahren. Die so genannte "Dossierbewertung“ und die "Stoffbewertung“ -. Der Unterschied der beiden Verfahren liegt an der unterschiedlichen Zuständigkeit.

 

Dossierbewertung

Die Dossierbewertung dient vorwiegend der Qualitätssicherung der Daten und der Vermeidung überflüssiger Tierversuche. Verantwortlich für die Dossierbewertung ist die zentrale Europäische Chemikalienagentur (ECHA). Die ECHA prüft zum einen sämtliche eingereichten Versuchsvorschläge. Geprüft wird insbesondere, ob die Versuchsvorschläge den Anforderungen der REACH-Verordnung genügen und ob z.B. Tierversuche – im Falle mehrerer Registrierungspflichtiger – vermieden werden können. Zum anderen prüft die ECHA die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität. Es wird angestrebt, dass die ECHA mindestens fünf Prozent der Registrierungsdossiers aus jedem Mengenschwellenbereich einer solchen Plausibilitätsprüfung unterzieht.

 

Stoffbewertung

Bei Verdacht auf ein entsprechendes Risiko für die menschliche Gesundheit oder Umwelt kann ein Stoff unabhängig von der Tonnage überprüft werden. Gegebenenfalls werden von den Unternehmen entsprechende Untersuchungsdaten nachgefordert. Die Stoffbewertung wird von den nationalen Behörden der Mitgliedsstaaten durchgeführt. In Zusammenarbeit mit der ECHA wird eine Liste von Stoffen erarbeitet, die einer Stoffbewertung unterzogen werden sollen.