Verbot spezieller Anwendungen
Beschränkungen dienen dem Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor unzumutbaren Gefahren, die von Chemikalien ausgehen. Durch Beschränkungen werden in der Regel die Herstellung, die Vermarktung (einschließlich Einfuhr) oder die Verwendung eines Stoffes beschränkt oder verboten. Zusätzlich können dadurch betreffende Bedingungen verhängt werden, wie etwa technische Maßnahmen oder Kennzeichnungen.
Eine Beschränkung kann für einen Stoff als solchen sowie für einen Stoff in einem Gemisch oder in einem Erzeugnis gelten, einschließlich Stoffen, die nicht zulassungspflichtig sind, wie etwa Stoffe, die in einer Menge von unter einer Tonne pro Jahr hergestellt oder eingeführt werden oder bestimmte Polymere.
Die REACH-Beschränkung gilt nicht für standortinterne isolierte Zwischenprodukte, Stoffe, die für Forschung und Entwicklung verwendet werden und Stoffe, die nur bei einer Anwendung in Kosmetika ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen.