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ECHA Webinar zur Beschränkung von Cr(VI)

Pünktlich zum Start der Public Consultation fand am 18.Juni ein Webinar zur Beschränkung von Cr(VI) statt. Wie schon beim Call for Evidence war es mehr eine Aneinanderreihung von Videos und Präsentation, die abgespult wurden. Eine direkte Interaktion mit der ECHA war nicht möglich. Dafür gab es ein Tool bei dem Fragen im Vorfeld und während dem Webinar beantwortet werden konnten. Dies wurde auch genutzt und es gab 114 Fragen, die auch alle beantwortet wurden.

Das ECHA-Webinar war informativ; aber so richtig viel Neues haben wir nicht mitgenommen. Im Wesentlichen wurden der Beschränkungsentwurf erläutert und der Ablauf und die Teilnahme an der Public Consultation erläutert. Kernaussage: Es ist wichtig, dass Sie teilnehmen und bitte schon bis zu einer „Early Deadline“ am 18. September 2025, weil es sonst zu spät sein kann.

Der Vecco wird Sie dazu noch mit Gedankenansätzen und Argumentationshilfen ausstatten. Vorformulierte und kopierte Musterschreiben schätzen wir dagegen nicht als hilfreich ein.

Am Ende des Dokuments finden Sie einen Link zum Webinar, dass man sich auf Youtube immer noch ansehen kann, sowie den gesamten Foliensatz im original und in deutscher Übersetzung.

Zur Einordnung der Inhalte beachten Sie bitte den Vorstandkommentar von unserem Schatzmeister Dr. Julius Gröne der am Webinar teilgenommen hat.

Events - ECHA

 

Vorstandskommentar Dr. Julius Gröne

Heute war das Echa Webinar und der Startschuss zur Consultation. Ich war richtig gehyped, aber am Ende fragt man sich, was man eigentlich Neues gelernt hat.

Ich versuche einmal meine Ideen und Einschätzungen zum Webinar:

Restriction proposal for certain Chromium (VI) oxides, oxyacids and salts für die Vecco Mitglieder in Worte zu fassen.

Wir befinden uns seit heute in Phase 2 der Beschränkung. Hier startet sowohl die Public Consultation als auch der Beginn der Arbeit von SEAC und RAC. Das führt dazu, dass wichtige Informationen bis zu einer „Early Deadline“ am 18. September bereitgestellt werden müssen, obwohl die Public Consultation eigentlich offiziell bis zum 18. Dezember offen sein wird. Zum Glück wurde auf diesen Aspekt eingegangen, da ein

Mitmachen bei der Public Consultation in der zweiten Hälfte des Zeitraums eher sinnlos erscheint Anfang 2026 wird die Einschätzung von RAC und SEAC dann an die EU-Kommission weitergegeben.

Nun zu den tatsächlichen Ergebnissen. Der Ansatz der ECHA soll rein risikobasiert sein. Deshalb sind auch die Abwasserwerte relativ hoch und die Luftwerte sehr gering, da für die Anwohner um die Produktionsbetriebe die Emission durch die Luft problematischer ist.

Hier kommen wir auch zu einem großen Problem (welches ich auch nachgefragt habe). Es gibt keine Unterscheidung nach Unternehmensgröße. Das Argument ist hier, dass die Unternehmensgröße für die Anwohner egal ist. Mehrere kleine Unternehmen im gleichen Ort haben damit einen Vorteil, bzw. sollte eine große Firma lieber zwei Standorte haben als einen großen...

Hier müssen die großen Firmen sich DRINGEND beteiligen.

Die Daten wurden aus dem Call vor Evidence genommen. Die älteren Daten aus den Autorisierungen (teilweise 10 Jahre alt) wurden ignoriert und nur zum Prüfen der Konsistenz verwendet. (Das bedeutet für mich, dass ich man lieber zu oft teilnimmt als zu selten, wenn alte Daten nicht berücksichtigt werden.)

Daraus ergibt sich mit den bereitgestellten Daten der Firmen und Verbände je eine Kurve des Anteils der Betriebe gegen die Konzentration in der Luft, welche eingehalten wird.

Aus dieser Kurve ergibt sich auch, dass die Beschichtung von Kunststoff (POP) im Mittel eine geringere Konzentration an Cr(VI) in der Luft hat. Deshalb soll hier nach den Vorschlägen der ECHA ein geringerer Grenzwert eingeführt werden. Der Gedanke ist, dass man mit geringem finanziellem Mehraufwand die Mitarbeiter noch besser schützen kann. Das dies nicht zu dem rein risikobasierten Ansatz passt (also jeder Mitarbeiter ist gleich wichtig) wird ignoriert.

Die Spanne der Expositionen ist jedoch auch gewaltig. Hier ist ein Punkt, bei dem ich von der ECHA wirklich enttäuscht bin. Das Ziel sollte sein alle Mitarbeiter an allen Orten in Europa ausreichend zu schützen. Ausreichend im Sinne von einem vernünftigen Umgang, der den Mitarbeiter schützt und dennoch realisierbar ist. Wie können dann die Werte so unterschiedlich sein? Und warum sind die Grenzwerte nicht europaweit gleich? Dies wäre gut für einen fairen Markt.

Es gibt jedoch im Anhang des Vorschlages auch einen Vorschlag für einen allgemeinen Wert. Hier kam auch die Frage, was denn gilt, wenn ein Mitarbeiter sowohl auf Kunststoff als auch auf Plastik zur gleichen Zeit verchromt.

Zum Schluss wurde noch auf die Frage der sozioökonomischen Analyse eingegangen:

Diese spricht sich eindeutig gegen Vorschlag 3 aus, wobei ich auch Vorschlag 2 mit einem negativen Benefit von 2,17 Milliarden als verlustbringend ansehen würde. Eventuell kann der absolute Grenzwert noch durch Schutzmaßnahmen (z.B. Masken) verändert werden. Diese dann für jedes Land einzeln und nicht vergleichbar...

Die Frage, was mit den Autorisierungen ist gehört nicht zu den Aufgaben der ECHA. Ich habe persönlich keine Ahnung, wer dann dafür zuständig ist, bin aber auf die Antwort gespannt (evtl. die Kommission? oder aber niemand?)

 

Ihr Dr. Julius Gröne