ECHA und Kommission treten bei Cr(VI) auf die Bremse

Die EU-Chemikalienregulierung ist nicht immer leicht zu verstehen. Im aufgeheizten politischen Diskurs hilf es manchmal sich bewusst einmal auf den Stuhl des anderen zu setzen. Im Dezember hat die EU-Kommission eine neue Q&A zur Regulierung von Cr(VI) veröffentlicht. Die wesentlichen Inhalte:

Das neue Jahr beginnt mit einer Überraschung: Einige Antragsteller für Cr(VI)-Autorisierungen haben unerwartet Post in ihrem REACH-IT-Account erhalten. Betroffen sind alle Antragsteller, deren Autorisierungen durch ein anderes Konsortium – etwa CTACsub 2 oder HAPOC 1 – abgedeckt sind und für die die ECHA-Bearbeitungsgebühr bislang noch nicht in Rechnung gestellt wurde. Für diese Anträge wird die Bearbeitung von Autorisierungen für Chromtrioxid zunächst ausgesetzt.

Anlass für dieses Vorgehen ist die Überlegung der EU-Kommission, vor dem Hintergrund der geplanten Beschränkung die Prioritäten der Agentur auf andere Substanzen zu verlagern. Gleichzeitig sollen bestehende Autorisierungen, unter anderem auch für Mitglieder des VECCO e. V., unbürokratisch bis Januar 2029 verlängert werden.

Ist das nun eine gute oder eine schlechte Nachricht zum Jahresbeginn? Ist das Modell der Autorisierung tatsächlich „tot“? Klar ist: Alle Signale deuten deutlich in Richtung einer Beschränkung. Die konkreten Ausgestaltungen bleiben jedoch auch nach Abschluss der Public Consultation unklar und dürfte erst spätestens mit der Veröffentlichung der Stellungnahmen von RAC und SEAC im Mai 2026 greifbarer werden.

Q&A der EU-Kommission im Dezember 2025 bleibt vage

Auf die berechtigte Frage, ob Autorisierungen nach Inkrafttreten einer Beschränkung weiterhin Gültigkeit haben sollen, soll eine am 10. Dezember veröffentlichte Q&A der EU-Kommission Antworten liefern. Leider bleibt auch dieses Dokument vage und arbeitet vor allem mit Szenarien. Offen angesprochen wird jedoch, dass mit der möglichen Streichung von Anhang XIV die Zulassungspflicht und damit die rechtliche Grundlage der Autorisierung entfallen würde.

Gleichzeitig gibt es Stimmen auf dem politischen Parkett in Brüssel, die die Auffassung vertreten, dass rechtskräftige Entscheidungen nicht ohne Weiteres entzogen werden können. Diskutiert werden daher auch Ausnahmen auf Basis bestehender Autorisierungen (engl.: Derogations) sowie ein Wahlrecht für Antragsteller, ob sie nach den Bedingungen der Autorisierungs- oder der Beschränkung handeln wollen. Dieses Wahlrecht, das wir als pragmatische Lösung ansehen, wird allerdings sofort relativiert, da die vorgesehene Übergangsfrist lediglich 18 Monate betragen soll – eine Ohrfeige für jeden Autorisierungshalter.

Das Dokument enthält zudem weitere kritische Punkte. So soll plötzlich das Element der Substitution integraler Bestandteil der neuen Regelung werden. Gerade diese detaillierten, produktspezifischen Fragestellungen haben jedoch zu dem heutigen Detaillierungsgrad und dem damit verbundenen Bürokratiewahnsinn geführt. Es besteht die Gefahr, dass die neue Regulierung mit denselben Webfehler startet wie die alte – ein Kreislauf, den der europäische Binnenmarkt nicht gebrauchen kann.

VECCO stemmt sich mit aller Kraft dagegen

Hier müssen wir mit aller Kraft gegenhalten: durch politische Interessenvertretung, den Dialog mit der nationalen Politik und öffentlichen Druck. Anders wird es nicht gehen. Das ist unsere Aufgabe für die kommenden zwei Jahre.

Zum Schluss eine gute Nachricht: Antragsteller, die über HAPOC 1 abgedeckt sind, bleiben auch unter diesen Rahmenbedingungen abgedeckt. Das bedeutet zumindest, dass die Bearbeitungsgebühr bei der ECHA eingespart werden kann – Budget, das an anderer Stelle dringend benötigt wird.

Vecco Vorstand


Anlagen:

Das Q&A Dokument finden sie hier:

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Eine deutsche Übersetzung finden Sie hier:

Dokument

 


Lesen Sie dazu auch, den Vorstandskommentar von Matthias Enseling:

„Der berühmte Stuhl des anderen“: 

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