Information des VECCO-Vorstands zum Stand der Dinge in den EU-Gremien bezüglich Zulassung und Beschränkung von Chrom VI

Einige unserer Mitglieder sind von Ihren Kunden/Endkunden nach dem jetzigen Stand der Dinge bei der Zulassung und/oder Beschränkung von Chrom VI befragt worden.

Liebe Mitglieder,

einige unserer Mitglieder sind von Ihren Kunden / Endkunden nach dem jetzigen Stand der Dinge bei der Zulassung und/oder Beschränkung von Chrom VI befragt worden. Einen Bericht über den Stand der Dinge in den EU-Gremien können wir Ihnen anbieten, bitten Sie jedoch zu beachten, das alle bis heute gewonnenen Erkenntnisse und die von uns daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen nur im „Konjunktiv“ abgegeben werden können.

Der von uns (HAPOC) fristgemäß im Frühjahr 2016 abgegebene Zulassungsantrag wurde von der ECHA der EU-Kommission zur Zulassung empfohlen. Dieser Antrag ist bis heute nicht entschieden, die Anwendung von Chrom VI bis zur endgültigen Entscheidung möglich.  

Nachdem der Antrag eines Konsortiums (CTAC) von der EU-Kommission zugelassen wurde, hatte das EU-Parlament darüber abgestimmt das diese Zulassung nicht berechtigt war. Das Parlament hat diese Zulassung dem EUGH vorgelegt, der entschieden hat, dass diese Zulassung nicht rechtskräftig ist.

Der EUGH hat der Kommission aufgegeben, bis April 2024 einen neuen Vorschlag zu unter-breiten. Die Kommission hat diese Frist verstreichen lassen und die Unternehmen, die sich auf diesen Antrag notifiziert haben, dürfen nach gemäß Artikel 56 Absatz 1 Buchstabe d der REACH-Verordnung den Stoff weiter nutzen, bis eine Entscheidung über den Antrag getroffen wird. Auch eventuell definierte Nebenbedingungen können eventuell aufgehoben sein. Die Empfehlung der ECHA zu diesem Antrag wird frühestens Ende 2024 erwartet.

Aufgrund dieser Entwicklungen und der sehr großen Zahl an Autorisierungsanträgen, die das System nicht mehr bewältigen kann, hat die Kommission die ECHA beauftragt einen Vorschlag zu unterbreiten, die Zulassungspflicht von Agenda XIV herunterzunehmen und stattdessen eine Beschränkung nach Agenda XVII der REACh-VO einzuführen. Hierzu hat die ECHA in Helsinki einen „Call for Evidence“ im Januar/Februar 2024 durchgeführt. Wir hatten unsere Mitglieder mit einem Webinar darüber informiert und sie gebeten sich zu beteiligen.

Die ECHA ist mit der ersten Runde zufrieden, hat jedoch jetzt weitere Chrom VI- Verbindungen zur Beschränkung vorgesehen und somit gibt es einen weiteren Call for Evidence“, der vom 5. Juni bis 15. August 2024 durchgeführt wird.

Der Fragebogen richtet sich ausschließlich an Anbieter von Alternativtechnologien oder Firmen, die bereits erfolgreich substituiert haben. Erfahrungsberichte zu gescheiterten Substitutionsversuchen sucht man ebenso vergebens, wie ein Instrument zurÜberprüfung dieserAussagen.

Mit dieser Maßnahme möchte man ein möglichst breites Bild über die Anwendungen von Cr VI in EUROPA erhalten, eine weitere wichtige Komponente fehlt hierbei unseres Erachtens. Die Stellungnahmen der Endanwender, wie zum Beispiel der großen OEM’s und deren Einschätzung der Anwendungsbreite von Chrom und den Möglichkeiten der Alternativen den Ansprüchen an die Produkte gerecht zu werden.

Wenn die ECHA und die EU-Kommission einem Wechsel von Zulassung zu Beschränkung zustimmen wird, wird es nach unserer Einschätzung dazu führen, dass diejenigen Unternehmen in der Anwendung nicht beschränkt werden, die Arbeits- und Umweltschutz in dem vorgegebenem Rahmen einhalten und deren Anforderungen an das Produkt vollumfänglich von Alternativen nicht erreicht werden können bzw. die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine Substitution nicht hergeben.

Attached is the link to the English version of the VECCO board's report

Vorstand

VECCO e.V.