Am 06. Juni 2024 gab es ein weiteres Webinar der ECHA zum Thema „Beschränkung (engl. Restriction)“. Es handelte sich um vier aufeinanderfolgende Videopräsentationen zum Thema, das uns alle derzeit beschäftigt. Eine wirkliche Interaktion mit den Betrachtern fand nicht statt, weil Fragen nur schriftlich beantwortet wurden. Die wesentliche Information ist, dass der Geltungsbereich der Beschränkung um 10 weitere Stoffe erweitert wurde. Aus diesem Grund wird ein zweiter Call for evidence gestartet und das Datum für die Veröffentlichung des Entwurfs der Beschränkung verzögert sich um ein halbes Jahr. Der zweite Call for evidence läuft vom 05. Juni 2024 bis zum 15. August 2024. Ziel ist die Lücken der ersten Fragerunde zu schließen und Informationen zu den neuen Substanzen, wie zum Beispiel Bariumchromat, zu sammeln. Allerdings kommt mit dem zweiten Fragebogen zu den Alternativtechnologien diesmal noch ein weiteres Element hinzu. Dies ist ebenfalls nachvollziehbar; nicht jedoch die Zielgruppe dieser Fragerunde. Der Fragebogen richtet sich ausschließlich an Anbieter von Alternativtechnologien oder Firmen, die bereits erfolgreich substituiert haben. Erfahrungsberichte zu ergebnislosen Substitutionsbemühungen sucht man ebenso vergebens, wie ein Instrument zur Überprüfung dieser Aussagen. Dies ist nach unserem Dafürhalten ein schweres Versäumnis und muss unbedingt in den nächsten Tagen und Wochen thematisiert und an die geeigneten Stellen adressiert werden.
Die Ergebnisse des ersten Call for evidence
Grundsätzlich ist die ECHA mit den Ergebnissen des ersten Call for evidence zufrieden. Die Response Quote lag mit 647 Antworten im zufriedenstellenden Bereich. Ausdrücklich gelobt die Anzahl und Qualität der Antworten im Bereich Hartchrom, wo die ECHA nach Einschätzung von Dr. Rheinberger mittlerweile ein klares Bild über die Risikosituation und die Folgen der alternativen Grenzwertszenarien hat. Die Ergebnisse, in Relation zu den vorgeschlagenen Grenzwerten, wurden in einem Balkendiagramm (siehe Anlage) dargestellt. Eine Aussage zur Interpretation gab es natürlich nicht, jedoch konnte man zwischen den Zeilen heraushören, dass die Gefahr der Abwanderung und Schließung bei den beiden niedrigsten Grenzwerten von der ECHA deutlich wahrgenommen wird.
Weniger gut sieht die Datenlage in den Sektoren Luftfahrt, Verteidigung und der Verchromung von Kunststoffen aus. Aus diesem Grund wird unter anderem die zweite Fragerunde gestartet.
Wer soll jetzt eigentlich beim zweiten Call for evidence mitmachen?
Firmen, die beim ersten Mal noch nicht teilgenommen haben oder Firmen aus den zuvor beschriebenen Sektoren. Darüber hinaus natürlich Anwendungen aus dem Bereich der zusätzlich aufgenommenen Substanzen.
Zum Abschluss möchten wir noch einmal auf den Fragebogen zu den Alternativtechnologien zu sprechen kommen. Auf den ersten Blick könnte man es für ein Versäumnis halten, dass Unternehmen nicht befragt werden, die nicht substituieren können. Sind doch die Beschichtungsunternehmen und deren Kunden, diejenigen, die die Anwendungen und die spezifischen Besonderheiten aus der Praxis am besten kennen. Warum also nicht auch diese Unternehmen befragen um ein komplettes Bild der Situation zu bekommen?
Aus unserer Sicht ist dies ein extrem kritischer Aspekt. Es besteht die Gefahr, dass eventuelle Ausnahmesektoren von der Beschränkung auf der Basis einseitiger Informationsdarstellung definiert werden. Dem muss entschieden entgegengetreten werden.
Weitere Informationen zur Beschränkung sowie die Links zum Call for evidence und zum ECHA-Webinar finden Sie in beiliegendem Dokument. Die Folien der Veranstaltung sind als Anlage beigefügt.
Vorstand Vecco