CTAC – Was ist am 20 April 2024 passiert?

Wie wir bereits mehrfach berichtet haben, hat die Europäische Gerichtshof die Entscheidungen des Antrags Chemservice (CTAC) bezüglich der Verwendungszwecke 1,2,4 und 5 annulliert.

Wie wir bereits mehrfach berichtet haben, hat die Europäische Gerichtshof die Entscheidungen des Antrags Chemservice (CTAC) bezüglich der Verwendungszwecke 1,2,4 und 5 annulliert. Nach dem Gerichtsurteil muss die EU-Kommission nun die Situation neu innerhalb einer Frist von einem Jahr neu bewerten. Wie allgemein erwartet wurde hat die EU-Kommission die Frist am 20 April 2024 ohne einen Neubewertung verstreichen lassen. Gemäß dem Q&A Dokument das sie EU-Kommission zu diesem Sachverhalt veröffentlicht hat gilt nun für alle Unternehmen, die sich auf diese Autorisierung notifiziert haben folgende Regelung: Gemäß Artikel 56 Absatz 1 Buchstabe d der REACH-Verordnung kommen die entsprechenden Beschichtungsunternehmen in den Genuss einer Übergangsregelung und dürfen den Stoff weiter nutzen bis eine Entscheidung über den Antrag getroffen wird. Auch eventuell definierte Nebenbedingungen können eventuell aufgehoben sein.

Aufgrund der vielen Fragen, die uns erreicht haben, sei noch erwähnt, dass somit auch der Termin September 2024 (Ende der ursprüngliche Reviewperiode) keine Gültigkeit mehr hat.

Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit Ihrem Lieferenten oder einem Vertreter von CTAC, bzw. Chemservice in Verbindung.

Der Vollständigkeit halber möchten wir noch erwähnen, dass die HAPOC Anträge von dieser Entwicklung nicht betroffen sind.