ECHA webinar Cr(III) - Ergebnisse

Sehr geehrte Mitglieder,

Die Präsentationen sowie die Zusammenfassung und die Schlussfolgerungen des Workshops sind auf der Website der ECHA veröffentlicht. Die ECHA betont, dass es sich hierbei um die Schlussfolgerungen des Workshops handelt und nicht unbedingt um die der ECHA.

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Wesentliche Ergebnisse:

Aus den Vorträgen und der anschließenden Podiumsdiskussion wurden die folgenden Schlussfolgerungen gezogen:
1. Im Allgemeinen wird Cr(VI) als Chromtrioxid in die EU eingeführt und in der EU in Cr(III)- und Cr(VI)-Formulierungen umgewandelt. Geringere Mengen von Cr(III) werden hauptsächlich aus der Türkei importiert.
2. Die Technologie der Cr(III)-Beschichtung mit dekorativem Charakter befindet sich noch in der Entwicklung; sie gilt als wesentlich komplexer und instabiler als die Cr(VI)-Beschichtung mit dekorativem Charakter und verbraucht im Allgemeinen mehr Cr(III) aufgrund eines etwas geringeren Wirkungsgrades.
3. Die Akzeptanz von Cr(III) bei den Anwendern ist immer noch gering, da es schwierig ist, ein stabiles Produkt zu erhalten.
4. Cr(III)-Beschichtungen mit dekorativem Charakter sind gegenwärtig vollständig von Boraten abhängig, da diese Substanz eine Kombination spezifischer technischer Eigenschaften erfüllt (z.B. Glätte der Oberfläche, Pufferfunktion, ...). Dies ist auch bei der Vernickelung, Verzinkung und Edelmetallbeschichtung der Fall.
5. Die Gefährdungseinstufung von Cr(III) kann sich als Folge der zukünftigen EU-Stoffbewertung ändern; die Gefährdungseigenschaften von Boraten sind bekannt und erfüllen die SVHC-Kriterien.
6. Die benötigte Menge an Boraten im Verhältnis zur erzielten Menge an Chromplatten ist relativ hoch.
7. Eine Regenerierung von Boraten ist nicht möglich, und in den Kläranlagen werden Borate nicht aus dem Abwasser entfernt. Daher ist die Einleitung von Boraten in Oberflächengewässer derzeit unvermeidlich.
8. Es wird erwartet, dass die Vorschriften für Borate strenger werden - die Aufnahme in die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe kann in einigen Mitgliedstaaten, wie z.B. in Italien, zu gesetzlichen Auflagen für die Einleitung in Oberflächengewässer führen.
9. Eine quantifizierte Umweltrisikobewertung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht durchführbar, da keine Massenbilanzen für Anlagen, die Borate einleiten, vorliegen. Eine Berechnung von Emissionen in Oberflächengewässer auf der Grundlage allgemeiner Annahmen deutet darauf hin, dass ein lokales Risiko bestehen könnte (PEC > PNEC). Die aktuellen EU-weiten regionalen Expositionsdaten lassen kein regionales Risiko erkennen1.
10. Die Überarbeitung des BVT-Merkblatts für den Sektor "Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen" ist im Gange. Bor und seine Verbindungen wurden hier als ein zentrales Umweltproblem identifiziert.
11. Bei der Überwachung der Exposition von Arbeitnehmern wird nur das Gesamtchrom erfasst. Die Überwachung von Boraten wird nicht durchgeführt, ist aber möglich und kostenpflichtig