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Thema: Lang erwartet – der Entwurf der Beschränkung für Cr(VI) ist da.

Wie angekündigt hat die ECHA am 29. April ihren Vorschlag zur europaweiten Beschränkung von verschiedenen Cr(VI) Substanzen veröffentlicht. Da das Gesamtdokument mit Anhang 376 Seiten aufweist, wird es für unsere Mitglieder aktuell analysiert und geprüft. Der Vorstand des Vecco e.V. hat entschieden eine Kurzversion der wichtigsten Inhalte zu veröffentlichen. Die genaue Interpretation und die weitere Vorgehensweise folgt dann in der nächsten Woche im geschützten Mitgliederbereich.

Die ECHA schlägt vor, ein horizontales Verbot für Cr(VI)-Stoffe einzuführen, mit Ausnahme von sechs definierten Verwendungskategorien, wenn sie die festgelegten Grenzwerte für die Exposition von Arbeitnehmern und die Emissionen in die Umwelt einhalten.

Die sechs beschrieben Kategorien enthalten von der Formulierung, bis zur Galvanisierung von Kunststoffen und Metallsubstraten alle Anwendungen, die wir auch im Rahmen unserer HAPOC Autorisierung berücksichtigt haben. Sie sollten also abgedeckt sein.

Relevante Grenzwerte sind die Exposition am Arbeitsplatz sowie die Emission über den Übertragungswege Luft und Wasser. Diese Werte heißen im Sinne der Beschränkung jetzt wissenschaftliche Werte.

Für die Beschränkung wurden drei Alternativen (R01-R03) mit den Folgen für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, die Wirtschaft und den EU-Binnemarkt ausgearbeitet.

Die Alternativen unterscheiden sich in der Höhe der wissenschaftlichen Werte (früher Grenzwerte). Die Werte für die Exposition am Arbeitsplatz variieren von 0,1 µg/m³ bis 5 µg/m³. Die Werte für die Emissionen von Wasser und Luft unterscheiden, nach einer ersten Einschätzung, nicht nach Faktoren, wie zum Beispiel der Firmengröße oder die Anzahl der Anlagen.

Im Folgenden sind die alternativen Szenarien dargestellt:

Szenario

Exposition Arbeitsplatz

Emission Luft

Emission Wasser

 

 

 

 

R01

1 - 5 µg/m³

ELV-Luft 2,5 kg

ELV-Wasser 15 kg Cr(VI)

R02

0,5 - 1 µg/m³

ELV-Luft 0,25 kg

ELV-Wasser 1,5 kg Cr(VI)

R03

0,1 – 0,5 µg/m³

ELV-Luft 0,025 kg

ELV-Wasser 0,15 kg Cr(VI)

Das voraussichtliche Jahr des Inkrafttretens der Beschränkung ist 2028.

Zusätzlich wird ein Überbrückungszeitraum von 18 Monaten vorgeschlagen.

Weitere Vorgehensweise: Nach einer 6-monatigen „Public Consultation“ wird die EU-Kommission auf Basis der Einschätzung der Komitees RAC und SEAC gemeinsam mit den Mitgliedstatten der EU über die Beschränkung und die Nebenbedingungen entscheiden.

Die Dokumente finden Sie unter folgendem Link:

https://echa.europa.eu/de/-/echa-proposes-restrictions-on-chromium-vi-substances-to-protect-health

Wir wissen, dass es noch sehr viele offene Fragen gibt. Weiterführende Informationen sowie eine deutsche Übersetzung der Dokumente erhalten Sie im Laufe der nächsten Woche.

 

Vecco Vorstand

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem Dokument um einen Vorschlag handelt, der sich inhaltlich noch im Rahmen des politischen Willensbildungsprozesses verändern kann. Bei allen Angaben dieser Kurzinformation handelt es sich um Interpretationen des Vecco e.V und nicht um Aussagen der ECHA.