In einer Ihrer letzten Sitzungen hat die EU-Kommission das sogenannte Essential-Use Konzept verabschiedet. Beim „Essential Use“ handelt es sich um ein System, bzw. um Leitkriterien zur Beurteilung, ob die Anwendung einer gefährlichen Substanz (SVHC Stoffe) trotz der bestehenden Gefahren für eine Volkswirtschaft „essentiell“ ist. Essentiell können dabei Verwendungen sein, die der Gesundheit oder Sicherheit der Bevölkerung dienen oder für das Funktionieren einer Gesellschaft von entscheidender Bedeutung sind. Wichtiges zusätzliches Kriterium ist, dass ein keine annehmbare Alternative für diesen Stoff gibt. In solchen Fällen sollen diese Substanzen für einen bestimmten Zeitraum in der EU weiterverwendet werden dürfen. Im Umkehrschluss bedeutet es aber auch, dass es für Stoffe, die nicht „essentiell“ sind in Zukunft schwieriger werden wird. Dies gilt jedoch wiederum nicht, wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass das Risiko gut beherrscht werden kann. In diesem Fall darf ein Antrag nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass die Verwendung nicht essentiell ist.
In der Praxis soll den Komitees und den Unternehmen ein System an die Hand gegeben werden um die Entscheidungen transparenter durchführen zu könne. Dies findet in der Analyse der Alternative, bzw. sozio-ökonomischen Studie statt und wird in zukünftigen Autorisierungsanträge eine große Bedeutung annehmen.
Ob es bei komplexen Anwendungen, wie zum Beispiel in Fall von Chromtrioxid, nicht als hilfreiches Instrument erweisen wird, wird die Zukunft zeigen.
Für weiterführende Informationen haben wir Ihnen die Pressemitteilung der EU-Kommisson (deutsch/englisch) und eine wissenschaftliche Studie mit dem Titel „The essential‑use concept: a valuable tool to guide decision‑making on applications for authorisation under REACH? beigefügt.