Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat zum Jahresbeginn die Bearbeitung bestimmter Autorisierungsanträge für Cr(VI) ausgesetzt. Betroffen sind Antragsteller, deren Autorisierungen durch bestehende Konsortien – etwa das VECCO-Konsortium HAPOC 1 – abgedeckt sind und für die bislang keine ECHA-Bearbeitungsgebühr erhoben wurde.
Hintergrund ist eine politische Neuausrichtung der Regulierung: Vor dem Hintergrund einer geplanten Beschränkung von CrVI) sollen die Ressourcen der ECHA künftig auf andere Stoffe konzentriert werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, bestehende Autorisierungen unbürokratisch bis Januar 2029 zu verlängern.
Die Entscheidung verstärkt die Unsicherheit in der Industrie. Zwar deuten die regulatorischen Signale klar in Richtung einer Beschränkung, deren konkrete Ausgestaltung bleibt jedoch offen. Belastbare Klarheit ist frühestens mit den Stellungnahmen der ECHA-Ausschüsse RAC und SEAC im Mai 2026 zu erwarten.
In einer am 10. Dezember 2025 veröffentlichten Q&A äußert sich die EU-Kommission zu den geplanten Maßnahmen. Offen bleibt dabei insbesondere die Frage, ob bestehende Autorisierungen nach Inkrafttreten einer Beschränkung weiterhin Gültigkeit besitzen sollen. Das Dokument bleibt vage und arbeitet überwiegend mit Szenarien.
Kritisch bewertet die Industrie zudem, dass das Thema Substitution erneut zum zentralen Bestandteil der Regulierung werden soll. Es besteht die Gefahr, dass die geplante Beschränkung denselben bürokratischen Ballast mit sich bringt wie das bisherige Autorisierungssystem.Weitere Informationen finden Mitglieder im internen Bereich.
Das Q&A Dokument finden sie hier:
Einen Kommentar des VECCO-Vorstands, Matthias Enseling, finden Sie unter:
